Für Bürostuhl und Schreibtisch, durch Träger der gesetzl. Rentenversicherung

 

 

Wo stelle ich meinen Antrag?

  • Bundesversicherung für Angestellte BfA
  • Landesversicherungsanstalt LVA
  • Berufsgenossenschaft
  • Knappschaftsversicherung
  • Arbeitsämter

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Jeder Versicherte, bei dem die berufliche Rehabilitation und das notwendige Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung und Erhalt der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes dient

 

Was brauche ich zur Antragstellung?

  • den Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation und Zusatzfragebogen (Beide Formulare erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger)
  • das ärztliche Attest vom Facharzt (Orthopäde) oder den Entlassungsbericht der Rehaklinik (Klinik).
  • ausführliche Tätigkeitsbeschreibung, bzw. Stellenbeschreibung
  • den Kostenvoranschlag eines qualifizierten Fachhändlers reichen Sie die oben bezeichneten Unterlagen möglichst vollständig bei Ihrem Kostenträger ein. Sie verkürzen damit die Bearbeitungszeit

 

Welche Hilfsmittel werden im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation bewilligt oder bezuschusst?

Stehpulte, Bürostühle, Arthrodesenstühle, Autositze, LKW-/Bussitze, technische Arbeitshilfen und Transporthilfen im Betrieb

 

Wer ist bei der Antragsstellung oder bei offenen Fragen behilflich?

  • die Reha-/Sozialarbeiter der Rehakliniken
  • die Rehaberater der Rentenversicherungsträger
  • die Technischen Berater der Arbeitsämter
  • die behandelnden Ärzte und Betriebsärzte

 

Wichtig! Der Antrag muß vor (ansonsten erlischt der Anspruch) der Anschaffung eines Hilfsmittels bei einem der zuständigen Kostenträger gestellt werden. Diese sind:

  • Rentenversicherungen: 15 Jahre versicherungspfl. Beschäftigung oder 5 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung und Heilverfahren mit anschließender Kur (AHB) oder wenn die Rente ansteht
  • Berufsgenossenschaft: nach Arbeits- oder Wegeunfall
  • Arbeitsamt: alle anderen Fälle unter 15 Jahren versicherungspfl. Beschäftigung
  • Hauptfürsorgestelle: Studenten, Beamte, oder Sonderfälle Voraussetzung: 50% GdB oder 30% mit Gleichstellung

 

Hinweis: Wenn Sie in einem Unternehmen mit einem eigenen Betriebsarzt arbeiten, dann lassen Sie sich beraten, ob die Möglichkeit für eine Anschaffung eines Gesundheitsstuhles besteht

 

Quelle: Öffentlicher Dienst der Sozialträger