Langfristige Genehmigung von Heilmittel-Verordnungen außerhalb der Regelfalles

Durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG), das am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, haben ab sofort Patienten mit besonders schweren funktionellen / strukturellen und dauerhaften Erkrankungen die Möglichkeit, bei ihrer Krankenkasse eine Verordnung von Heilmitteln außerhalb des Regelfalles langfristig, das heißt für mindestens 1 Jahr, genehmigen zulassen.

Nach dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (VStG) sind derartige langfristig genehmigte Behandlungen nicht Gegenstand von Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Diese neue Regelung wird derzeit kaum umgesetzt, da viele Fragen, insbesondere zum , Genehmigungsverfahren ungeklärt sind.

 

Broschüre

Diese Broschüre ist ein Hilfsmittel für alle, die im Rahmen des SGB V und der Heilmittel-Richtlinie von einem länger andauernden Heilmittel-Therapiebedarf betroffen sind. Das sind die verordnenden Ärzte, Logopäden, Ergo- u. Physiotherapeuten sowie langfristig schwer bzw. chronisch kranke Patienten. Durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG), das am 1.Januar 2012 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber neue Regeln aufgestellt, die es möglich machen, dass Patienten mit einer schweren Erkrankung und langfristigen Behandlungen auf Antrag eine langfristige Genehmigung für die Heilmittel-Therapie erhalten können, die nicht das Heilmittel-Budget des verordnenden Arztes belastet (Langfrist-Regelung).

Alle für die Antragsstellung notwendigen Informationen sind in dieser Broschüre enthalten. Zahlreiche Quellen sind dokumentiert und Mustervorlagen können aus dem Internet heruntergeladen werden.

 

Gleichbleibender Therapiebedarf

Nur wenn sich aus der Diagnose eine besondere Langfristigkeit der funktionellen / strukturellen Schädigung und ein gleich bleibender Therapiebedarf ergibt, ist es für den Patienten sinnvoll, einen Antrag auf längerfristige Genehmigung zu stellen.

 

Verordnung außerhalb des Regelfalles

Erst wenn die Krankenkasse eine langfristige Genehmigung für diese patientenbezogene Verordnung außerhalb des Regelfalles erteilt hat, kann davon ausgegangen werden, dass die von der Genehmigung umfassten Verordnungen außerhalb des Regelfalles bzw. die damit verbundenen Verordnungskosten nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegen.

 

Info Broschüre unter: www.buchner-shop.de