GdB / MdE-Grad bei angeborenen und erworbenen Wirbelsäulenschäden wie der Skoliose, einschließlich Bandscheibenschäden, Morbus Scheuermann, Spondylolisthesis, Spinalkanalstenose und sogenanntes Postdiskotomiesyndrom ergibt sich primär aus dem Ausmaß der Bewegungseinschränkung der Wibelsäulenverformung und -instabilität sowie aus der Anzahl der betroffenen Wirbelsäulenabschnitte.

 

Der Begriff der Instabilität beinhaltet die abnorme Beweglichkeit zweier Wirbel gegeneinander unter physiologischer Belastung und die daraus resultierenden Weichteilveränderungen und Schmerzen.

 

GdB Einträge bei Wirbelsäulenschäden

  • ohne Bewegungseinschränkung oder Instabilität = 0
  • mit geringen funktionellen Auswirkungen (Verformung, rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität geringen Grades, seltene und kurzdauernd auftretende leichte Wirbelsäulensyndrome) = 10
  • mit mittelgradigen funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität mittleren Grades, häufig rezidivierende und Tage andauernde Wirbelsäulensyndrome) = 20
  • mit schweren funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität schweren Grades, häufig rezidivierende und Wochen andauernde ausgeprägte Wirbelsäulensyndrome) = 30
  • mit mittelgradigen bis schweren funktionellen Auswirkungen in zwei Wirbelsäulenabschnitten = 30 – 40
  • mit besonders schweren Auswirkungen (z.B. Versteifung großer Teile der Wirbelsäule; anhaltende Ruhigstellung durch Rumpforthese, die drei Wirbelsäulenabschnitte umfasst [z.B. Milwaukee-Korsett]; schwere Skoliose [ab ca. 70° nach Cobb]) = 50 – 70
  • bei schwerster Belastungsinsuffizienz bis zur Geh- und Stehunfähigkeit = 80 – 100

Anhaltende Funktionsstörungen infolge Wurzelkompression mit motorischen Ausfallserscheinungen – oder auch die intermittierenden Störungen bei der Spinalkanalstenose – sowie Auswirkungen auf die inneren Organe (z.B. Atemfunktionsstörungen) sind zusätzlich zu berücksichtigen.