Büroarbeit – abwechselnd im Stehen oder Sitzen,
mit einem verstellbaren Arbeitstisch

Ideal: Bei der Bürozeit stehen und sitzen!

Der menschliche Körper verlangt nach Bewegung. Wer ständig sitzt, wird krank – selbst im perfekt angepassten Stuhl. Also lieber stehen statt sitzen? Schließlich verursacht auch längeres Stehen Beschwerden. Wie so oft liegt die Lösung in der Mitte. In diesem Fall im Wechsel zwischen sitzen, stehen und bewegen, so kommt Dynamik in die Büroarbeit, werden Körper und Geist aktiviert und stimuliert. Stehen bzw. sitzen belastet den Körper unterschiedlich. Beim Sitzen ist der Druck auf die Bandscheiben fast doppelt so hoch wie beim aufrechten Stehen. Deshalb sollte man bei der Schreibtischarbeit immer mal wieder aufstehen, um die Wirbelsäule zu entlasten. Der Wechsel von sitzen und stehen trainiert Rücken- und Beinmuskulatur, verbessert die Atmung, stimuliert Herz und Kreislauf, regt Verdauung und vegetatives System an. Im Stehen ist der Mensch wacher, reaktionsschneller und konzentrierter. Das Gehirn schaltet im Stehen 5 bis 20 Prozent besser als im Sitzen.

Arbeitsmediziner empfehlen als Formel für ideale Büroarbeit:
Maximal 50 % sitzen, etwa 25 % stehen, etwa 25 % bewegen.

Bezuschussung von rückengerechten Alltagshilfen

Wegweiser und Verfahrensweise zur Bewilligung rückengerechter Alltagshilfen durch den zuständigen Kostenträger.

1. Wo stelle ich einen Antrag?

  • Deutsche Rentenversicherung
  • Berufsgenossenschaft
  • Knappschaftsversicherung
  • Arbeitsamt

2. Wer kann einen Antrag stellen?
Jeder Versicherte, bei dem die berufliche Rehabilitation und das notwendige Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung und Erhaltder Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes dient.

3. Wer ist bei der Antragstellung oder bei Fragen behilflich?

  •  behandelnde Arzt, Orthopäde, Betriebsarzt
  •  der Reha-Berater der Rentenversicherung
  •  der Reha-Berater des zuständigen Arbeitsamtes
  •  der Reha- /Sozialberater der versorgenden Rehaklinik

4. Was brauche ich zur Antragstellung?

  • den Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation und Zusatzfragebogen
  • das ärztliche Attest vom Facharzt (Orthopäde) oder den Entlassungsbericht
  • der behandelnde Klinik oder Reha-Klinik
  • eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung, bzw. Stellenbeschreibung
  • den Kostenvoranschlag eines qualifizierten Fachhändlers
  • alle genannten Unterlagen sind möglichst vollständig beim
  • zuständigen Kostenträger einzureichen – das verkürzt die Bearbeitungszeit.

5. Welche Hilfsmittel werden im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation bewilligt oder bezuschusst?

  • höhenverstellbare Arbeitstische
  • Stehpulte
  • rückengerechte Bürostühle,
  • Athrodesentstühle
  • Autositze, LKW- /Bussitze
  • technische Arbeitshilfen
  • Transporthilfen im Betrieb

6. W i c h t i g !
Der Antrag muß vor der Anschaffung eines Hilfsmittels bei
einem zuständigen Kostenträger gestellt werden.zuständige Kostenträger sind:

  •  Rentenversicherung: 15 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung oder
  •  5 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung und Heilverfahren mit anschließender Reha (AHB) oder wenn Rente ansteht.
  •  Berufsgenossenschaft: nach Arbeits- oder Wegeunfall
  •  Arbeitsamt: alle anderen Fälle unter 15 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung.
  •  Hauptfürsorgestelle: Studenten, Beamte oder Sonderfälle.
  • Voraussetzung: 50% GdB oder 30% GdB mit Gleichstellung.