Die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

Die Kindervorsorgeuntersuchungen, die sogenannten U1 – U9 Untersuchungen, werden in einem Kinder-Untersuchungsheft dem "GELBEN HEFT" des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen dokumentiert.

Die gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres dienen dazu, frühzeitig Störungen der körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung zu erkennen und entsprechend zu behandeln. Insgesamt zählen zehn Vorsorgeuntersuchungen für Kinder zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Sie sind von der Praxisgebühr ausgenommen.

Damit enden auch die gesetzlich verankerten, kostenlosen Pflichtuntersuchungen, Kinder und Jugendliche in sinnvollen Intervallen ärztlich untersuchen zu lassen, um beispielsweise mögliche Krankheiten und Fehlentwicklungen erkennen und behandeln zu können – gerade auch im Hinblick auf eine Skoliose Früherkennung.

 

Teilnahme und Meldepflicht

Es besteht keine Pflicht zur Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen. Aber in Nordrhein-Westfalen und einigen anderen Bundesländern gibt es eine Meldepflicht für die Kinderärzte, wenn Kinder teilnehmen. Das ermöglicht es das die Kinder, die nicht an den entsprechenden Untersuchungen teilgenommen haben, zentral zu ermitteln und ihre Eltern daran zu erinnern, die Untersuchung durchführen zu lassen.

Erfolgt nach der Erinnerung nicht innerhalb von vier Wochen die Untersuchung, dann werden die zuständigen Jugendämter darüber informiert. Sie entscheiden dann in eigener Zuständigkeit, was sie aus der Information machen.

Seit 2006 bekommen Kinder und Jugendliche ein zusätzliches Vorsorgeheft mit vier weiteren Vorsorgeuntersuchungen, für die die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten aber nicht übernehmen.

 

Vorsorgeuntersuchungen

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Unsere Verantwortung

 

Es wäre seitens der Gesetzgebung somit notwendig und geboten, einheitlich und für alle Bundesländer verbindlich geltend, die Vorsorgeuntersuchungen als gesetzl. Pflichtuntersuchungen in sinnvollen Intervallen bei allen Kindern und Jugendlichen bis zur Erreichung der Volljährigkeit, von dafür geeigneten Fachärzten bzw. Schulärzten durchführen zu lassen – im Interesse und in Verantwortung für die Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen.