Skoliose Info Flyer für Schulen – Damit Du Bescheid weißt!

Haltungsschäden bei Kindern und Jugendlichen frühzeitig erkennen

je früher eine Skoliose / Kyphose erkannt wird,
desto schonender und erfolgversprechender ist ihre Behandlung!

Die Initiative  "Skoliose Info-Flyer für Schulen – Damit Du Bescheid weißt"  erfolgt für alle teilnehmenden Schulen unentgeltlich, einschließlich aller erforderlichen Skoliose Infoflyer, wahlwiese in deutscher, türkischer und englischer Sprache. Die Initiative Schule 2013 /2014 umfasste 70.000 Aufklärungs-Flyer mit der Zielsetzung: Skoliosen frühzeitig erkennen und behandeln.

Schulen Jugendeinrichtungen Jugendämter
Elternnetzwerke Familienbildungsstätten Gesundheitsämter
Sportvereine für Kinder und Jugendliche, 6. – 18. Lebensjahr

Kinder und Jugendliche sind besonderen Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Als Kinder haben sie noch die so genannten U1 – U9 Untersuchungen durchlaufen. Diese schließen aber mit dem 6. Lebensjahr mit der U9-Untersuchung, also vor Schulbeginn. Damit enden auch die gesetzlich verankerten, kostenlosen Pflichtuntersuchungen die Kinder in sinnvollen Intervallen ärztlich untersuchen zu lassen um beispielsweise mögliche Krankheiten und Fehlentwicklungen erkennen und behandeln zu können. Kinder- und Jugendärzte empfehlen Eltern und eingebundene Verantwortliche zusätzlich auch die (teils kostenpflichtigen und je nach Bundesland und Krankenkasse mit unterschiedlicher Regelung, pflichtige oder freiwillige Teilnahme) U10 – U11 sowie die Jugenduntersuchung J1 und J2 zu beachten und daran teilzunehmen – im Interesse und in Verantwortung für die Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen – insbesondere auch im Hinblick auf eine Skoliose Früherkennung.

Die Skoliose bildet sich meist in Zeiten von starkem Wirbelsäulenwachstum und wird erst zwischen dem 9. und 12. Lebensjahr festgestellt, also bei der Untersuchung U10, U11 und J1. Mädchen sind 5 mal häufiger betroffen als Jungs. Ob eine Behandlung notwendig ist, hängt zum einen vom Grad der Krümmung und zum anderen davon ab, wie schnell diese fortschreitet. Die Entscheidung für eine erforderliche Therapiemaßnahme (1. Krankengymnastik nach Schroth und 2. je nach Krümmungswinkel auch durch eine zusätzlich zu verordnende Korsettversorgung) bespricht dann der untersuchende Kinder-/Jugendarzt oder Orthopäde gemeinsam mit den Eltern und betroffenem Kind / Jugendlichen.